1. Unsere Preise gelten netto (zuzüglich Umsatzsteuer) ab Werk (EXW) Bremen, Zum Falsch 36, 28307 Bremen (Incoterms 2010), inklusive Verpackung, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Es gelten die bei Vertragsabschluss in unseren Katalogen oder Preislisten ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Katalogpreise zu ändern, wenn wir Sie über die Preisänderung rechtzeitig vor Vertragsabschluss informieren. Wir behalten uns ferner das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages unsere Produktions- und Lieferkosten aus von uns nichts vertretenden Umständen (z.B. Tariferhöhungen, Materialpreiserhöhungen, Steuererhöhungen etc.) erhöhen und wir Sie über die Preiserhöhung rechtzeitig vor Lieferung informieren.
3. Lieferung unter einem Auftragswert von 250.00 € netto erfolgen gegen Zahlung einer Versandkostenpauschale von 9,90 Euro. Lieferung ab 250.00 € netto erfolgen versandkostenfrei, es sei denn, die Versendung erfolgt auf Ihren Wunsch als Express Lieferung, Luftfracht, Schnellpaket etc., die Kosten einer solchen Sonderversendung tragen Sie. Versandkosten für den Rücktransport von Verpackungsmaterialien, die wir zurücknehmen, tragen ebenfalls Sie.
4. Zahlungen erfolgen bei Lieferung per Nachnahme gegen Zahlung einer Nachnamepauschale von 6 Euro, es sei denn, wir haben mit Ihnen etwas anderes vereinbart.
5. Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit Ihnen sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferung bereits erbracht haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft der Bank oder eine Auskunftei Ihre Kreditunwürdigkeit nahelegt. Dasselbe gilt, wenn Sie sich mit mindestens zwei Rechnungen im Zahlungsverzug befinden. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Ihnen eine angemessene Frist zu setzen, in welcher Sie Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferung nach Ihrer Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen, können wir Nachnahme oder Vorauskasse verlangen.
6. Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
7. Sie können nur mit unbestrittenen und fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
8. Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung, die nicht in einer Geldforderung besteht, bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.