Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern (B2B)

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma MONACOR INTERNATIONAL GmbH & Co. KG, Zum Falsch 36, 28307 Bremen, HRA Bremen 11830, USt-ID-Nr. DE 114 528 106, vertreten durch MONACOR INTERNATIONAL GmbH, HRB Bremen 4889, Zum Falsch 36, 28307 Bremen geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

 

II. Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft im Rahmen Ihrer Registrierung ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer USt-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

 

 

III. Registrierung als Kunde/ Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

1. Unternehmen, die Kunde bei uns werden wollen, müssen sich registrieren und erhalten eine Kundennummer. Die Registrierung ist zwingend, andernfalls können Sie bei uns keine Bestellungen abgegeben. Sie können dann die Bestellung einfach unter Angabe Ihres Namens und der Kunden-Nr. durchführen. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere angefügten Datenschutzinformation, die Sie auch unter folgendem Link [www.monacor-international.de/datenschutz] abrufen können. Mit der Registrierung erhalten Sie Ihrem Namen zugeordnet eine persönliche Kunden-Nr. Sie sind verpflichtet, die Kunden-Nr. geheim zu halten und diese Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.

 

2. Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder löschen lassen. Hierzu teilen Sie uns einfach Ihren Löschungswunsch unter der E-Mail-Adresse info@monacor.de oder postalisch an die in § 1 genannte Anschrift mit.

 

IV. Gegenstand des Vertrags

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unseren Prospekten / Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes/ einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.

 

2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind mindestens in Textform niederzulegen. Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderung, die dem technischen Fortschritt dienen, vor.

 

3. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware, die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und das vertraglich zu liefernde Zubehör, Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen (subjektive Anforderungen) bestimmt sich nach unserem Angebot und/ oder unserer Auftragsbestätigung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale/ Verwendungszwecke und Zubehör, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen gehören nur dann zu den subjektiven Anforderungen der Ware, wenn wir sie mit Ihnen ausdrücklich als solche vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist mindestens in Textform niederzulegen.

 

4. Sie und wir sind uns darüber einig, dass die subjektiven Anforderungen der Ware gemäß Abs. 3 auch

  • eine solche Beschaffenheit aufweisen, die sich für die gewöhnliche Verwendung der Ware eignen sowie
  • eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen derselben Art üblich sind und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung, der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Mitglied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
  • eine Probe oder ein Muster dem Käufer nicht zur Verfügung gestellt wurde und
  • die Ware mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann

(negative Beschaffenheitsvereinbarung).
 

5. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir Ihnen unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche im Garantiefall zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben. Ihre Rechte aus der Garantie ergeben sich im Garantiefall ausschließlich aus der Garantieerklärung. Die Garantieerklärung ist schriftlich niederzulegen.

V. Preise und Zahlungen
  1. Unsere Preise gelten netto (zuzüglich Umsatzsteuer) ab Werk (EXW) Bremen, Zum Falsch 36, 28307 Bremen (Incoterms 2020), inklusive Verpackung, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich abweichendes vereinbart.
     
  2. Es gelten die bei Vertragsabschluss in unseren Katalogen, Preislisten oder im Webshop ausgewiesenen aktuellen Preise bis auf Widerruf.
     
  3. Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Erhöhung von Materialherstellung- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellung- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an Sie weiterzugeben.
     
  4. Liegt der Neupreis aufgrund unseres vorgenannten Preisanpassungsrecht 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so sind Sie zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Sie können dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
     
  5. Die Versandkosten richten sich nach den allgemeinen Versandkostenbedingungen gegenüber Unternehmen (B2B) der MONACOR INTERNATIONAL GmbH & Co. KG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
     
  6. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur nach Vorauskasse/ Vorkasse, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
     
  7. Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit Ihnen sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferung bereits erbracht haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft der Bank oder eine Auskunftei Ihre Kreditunwürdigkeit nahelegt. Dasselbe gilt, wenn Sie sich mit mindestens zwei Rechnungen im Zahlungsverzug befinden. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Ihnen eine angemessene Frist zu setzen, in welcher Sie Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferung nach Ihrer Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Nachnahme oder Vorauskasse verlangen.
     
  8. Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
     
  9. Sie können nur mit unbestrittenen und fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
     
  10. Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung, die nicht in einer Geldforderung besteht, bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie zustehen, unser alleiniges Eigentum.

 

2. Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch Sie erfolgt stets für uns.  Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass Sie anteilsmäßig Miteigentum an uns übertragen. Wir nehmen die anteilige Übertragung an. Sie verwahren unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.

 

3, Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug sind. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlust der Ware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswerts) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware haben Sie sich gegenüber Ihren Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Sie sind dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.

 

4. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommen oder unsere Forderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet erscheinen. Sie haben uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen. Treten Sie Ihre Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factoring ab, haben Sie uns dies anzuzeigen. Die für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Faktor treten Sie bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden Sie diese auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Unsere Interventionskosten tragen Sie, unseren etwaigen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dritten treten wir Ihnen Zug um Zug gegen Zahlung der Interventionskosten ab.

 

6. Sie sind berechtigt, von uns die Freigabe von Forderung insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugeben Forderung wählen wir aus.

 

VII. Lieferung, Gefahrübergang

1. Unsere Lieferung erfolgt ab Werk (EXW, INCOTERMS 2010) Bremen, Deutschland. Unsere Lieferfristen gelten ebenfalls ab Abgang ab Werk (EXW, INCOTERMS 2010) Bremen, Deutschland.

 

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.

 

3. Der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in welchem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand zur Verfügung gestellt haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes/ Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige bei Ihnen über. Dies gilt auch, wenn Lieferung „frachtfrei" vereinbart worden ist.

 

4. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.

 

5. Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

 

6. In den Fällen des Abs. 4 und 5 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen des Abs. 4 bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferungen den Fällen des Abs. 5 informiert haben und Ihnen unverzüglich etwaige erfolgte Gegenleistung erstatten.

 

7. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in diesen Bedingungen.

 

8. Transportschäden müssen sofort dem Frachtführer gemeldet werden.

VIII. Gewährleistung bei Warenkäufen

1. Soweit die gelieferten Waren mangelhaft sind und soweit in diesen Bedingungen nicht anders vereinbart, haften wir für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Erkennbare Mängel haben Sie uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen zehn Werktagen anzuzeigen. Verborgene Mängel haben Sie uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sowohl der erkennbare als auch der verborgene Mangel ist grundsätzlich schriftlich anzuzeigen, es sei denn, die Anzeigefrist kann durch eine schriftliche Anzeige nicht eingehalten werden.

 

2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen Ihnen die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:

a) liegt der Mangel in einer Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware für die wir Ihnen zusätzliche Rechte im Sinne einer Garantie für den Garantiefall durch gesonderte schriftliche Garantieerklärung eingeräumt haben, stehen Ihnen unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der gesonderten Garantieerklärung zu.

 

b) unterfällt der Mangel keiner Garantie und liegt der Mangel in einer nur unerheblichen Abweichung von den subjektiven und objektiven Anforderungen gemäß § 4 und bei einer vereinbarten Montage, von den Montageanforderungen, steht Ihnen nur ein Recht auf angemessene Minderung zu.

 

c) Ist die Abweichung von den subjektiven und objektiven Anforderungen gemäß § 4 und bei einer vereinbarten Montage, von den Montageanforderungen erheblich, beschränken sich Ihre Ansprüche bei Mängeln zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird sie von uns verweigert oder es ist Ihnen diese unzumutbar, stehen Ihnen Ihre sonstigen gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln zu.

 

d) Erhöhen sich unsere Aufwendungen im Falle der Nacherfüllung, weil die Ware an einen anderen Ort als Ihren Sitz oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs verbracht wurde, haben Sie uns die erhöhten Aufwendungen zu ersetzen.

 

e) Wurde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache oder an eine andere Sache angebracht, bevor sich der Mangel gezeigt hat, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung lediglich verpflichtet, Ihnen die Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache bis zu einem Betrag von 50 % des Bruttoverkaufspreises zu ersetzen, sofern diese Aufwendungen erforderlich waren. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen gemäß S. 1.

 

f) Sind von mehreren verkauften Sachen nur einzelne mangelhaft oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich Ihr etwaiges Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teil nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden kann oder dies für Sie unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind von Ihnen darzulegen

 

IX. Allgemeine Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

X. Verjährung

1. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für gelieferte Neuware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 36 Monate ab Erhalt der Ware.

 

2. Ihre sonstigen vertraglichen Ansprüche wegen Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr.

 

3.  Abweichend von Abs. 2 gelten für Ihre folgenden Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen:

a) Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB sowie Ansprüche wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels.

 

4. Ihre Ansprüche aus einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie Verjähren in einem Jahr; der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem Gesetz. Enthält eine Garantieerklärung eine längere Garantiefrist als zwei Jahre, beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Entdeckung des Mangels, sofern der Mangel innerhalb der Garantiefrist entdeckt wurde.

 

5. Für ihr Recht, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften entsprechend.

 

6. Unsere Ansprüche gegen Sie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

XI. Datenschutz

Wir verarbeiten, die von Ihnen erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt oder weitergeleitet, soweit das für die Begründung, Durchführung und Ausführung der Verträge bzw. des Kaufvertrages erforderlich ist. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.monacor-international.de/datenschutz

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht

 

2. Sie verpflichten sich, bei Weiterverkauf der Ware in das Ausland UN-Kaufrecht nicht auszuschließen.

 

3.  Erfüllungsort, auch für Zahlung des Bestellers, ist Bremen.

 

4. Soweit Sie Kaufmann sind, ist ausschließlich beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Bremen. Wir haben jedoch auch das Recht, Sie an Ihrem Gerichtsstand zu verklagen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

MONACOR INTERNATIONAL GmbH & Co. KG

Stand September 2024

 

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